Steuerberatung, Lohnsteuerhilfe, Steuerberater, Buchfuehrung, Buchpruefung, Wirtschaftspruefung
  • Konzepte entwickeln
  • Umsetzungen begleiten
  • Effekte verdeutlichen
  • Unternehmensformen ändern
  • Generationswechsel und Vermögensnachfolge gestalten
  • Existenzgründung unterstützen
  • Investitionsvorhaben prüfen
  • aktives Disponieren ermöglichen

Gestaltungsberatung

In einer Gestaltungsberatung wird Ihr zukünftiges Steuerkonzept erarbeitet. Dafür müssen Ihre finanziellen Entwicklungen im privaten oder betrieblichen Bereich prognostiziert und steuerlich beurteilt werden. Damit Ihr Steuerkonzept möglichst günstig gestaltet und unwägbare Risiken weitestgehend ausgeschlossen werden können, ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen Berater und Mandant bis ins Detail erforderlich.

 

Bereits im Vorfeld stellen wir unserem Mandanten individuell geeignete Steuergestaltungs-Varianten vor und wählen in Abstimmung mit ihm die passende aus. Wir betreuen unseren Mandanten von der Entwicklung der Konzepte bis zur Realisierung und betrieblichen Umsetzung gewählter Gestaltungen.


Wir prüfen Ihre geplanten Gestaltungen im unternehmerischen und privaten Bereich auf Ihre steuerlichen Auswirkungen und erstellen auf Wunsch diesbezügliche Gutachten. Solche steuerlichen und/oder betriebswirtschaftlichen Gutachten helfen dem Unternehmer bei der Entscheidungsfindung und zeigen Nutzen, Risiken und Konsequenzen für den steuerlichen Bereich auf. Dies gilt zum Beispiel für Fragen der Rechtsformwahl oder deren Wechsel, betriebliche Investionsentscheidungen oder Veränderungen im Gesellschafterkreis.


Wir überprüfen, ergänzen und optimieren bereits bestehende Konzepte, unterstützen die Einführung neuer Konzepte und notwendiger steuerlicher Umstrukturierungen - beginnend bei der Verbesserung der Belegaufbereitung bis zur Änderung der Rechnungslegung des Unternehmens.


Bei einer geplanten Änderung der Unternehmensform nach den Vorschriften des Umwandlungsrechts stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite. Die einmal gewählte Rechtsform kann sich im Laufe der Unternehmensentwicklung als mehr und mehr ungeeignet erweisen und korrigierende Eingriffe erfordern.

Motive für einen Rechtsformwechsel können sein:

  • Minderung des persönlichen Haftungsrisikos
  • optimale Nutzung von steuerlichen Verlusten
  • aktive oder passive Einbeziehung von Familienangehörigen in das Unternehmen zur Vorbereitung der vorweggenommenen Unternehmensnachfolge oder Erbfolge

 


Wir gestalten Lösungen zur Sicherstellung der Unternehmenskontinuität durch steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in Fragen des Generationswechsels oder der Vermögensnachfolge im privaten Bereich.

 

Wir stellen Ihnen im Vergleich steuerliche Alternativen vor und helfen Ihnen so bei der Entscheidungsfindung. Wir beraten Sie unter steuerlichen Aspekten bei Ihrer Existenzgründung oder begutachten Ihr selbsterstelltes Existenzgründungskonzept hinsichtlich der steuerlichen Relevanzen.

 


Wir unterstützen Sie bei der Ausschöpfung von Freibeträgen und sonstigen steuerlichen Vergünstigungen und prüfen Ihre privaten oder betrieblichen Investitionsvorhaben auf steuerliche Effekte (z.B. Erwerb oder Errichtung von Immobilien, Beteiligungserwerb etc.)


Auf Wunsch erstellen wir Ihnen eine Steuerhochrechnung für das laufende Jahr, so dass Sie noch aktiv disponieren und sich frühzeitig auf mögliche Steuerbelastungen einstellen können. So können Sie beispielsweise über Gestaltungen und die Ausübung von Wahlrechten im Vorfeld der eigentlichen Erklärung die Steuerlast auf ein Minimum reduzieren.

 

 

 

Britta Hempelmann
Am Großen Weserbogen 33
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