Steuerberatung, Lohnsteuerhilfe, Steuerberater, Buchfuehrung, Buchpruefung, Wirtschaftspruefung
Vertretung



  • Interessen vertreten
  • Rechtsschutz erwirken
  • fundiert argumentieren

Vertretung

Die mehr und mehr verkomplizierte Steuergesetzgebung verunsichert viele Menschen. Dabei tritt gerade auf dem Gebiet des Steuerrechts eine Tatsache besonders krass hervor: Rechtsunkenntnis schadet - und zwar besonders finanziell.


Selbst Menschen, die mit der Erstellung ihrer eigenen Steuererklärung noch verhältnismäßig wenige Probleme haben, registrieren oftmals nicht die Abweichung von eingereichter Erklärung und ergehendem Steuerbescheid und verlieren so mögliche steuerliche Vergünstigungen. Der Gang zum Steuerberater erfolgt oft erst dann, wenn Steuerbescheide offenkundig ungünstig ausfallen und eine „schlagkräftige“ Vertretung notwendig wird.


Je nach Problemumfang und Verfahrensphase können wir hier variabel unterstützend und beratend eingreifen.

 

Erörterung Ihres Steuerfalls mit den Finanzbehörden

Ein persönliches, fachlich fundiertes Gespräch zwischen Steuerberater und Finanzbehörde macht aufwendige Schriftwechsel und Verfahren häufig unnötig und spart damit Kosten.

 

Vorläufiger Rechtsschutz

Wir erwirken auf allen Ebenen des Steuerverfahrens einen möglichen vorläufigen Rechtsschutz. Damit bleiben Sie von den Zwängen des Steuer und Abgabenrechts zunächst verschont und wirtschaftlich handlungsfähig. Schon in einer frühen Phase des Verfahrens können von uns Gegenmaßnahmen eingeleitet und unberechtigte oder überzogene Vollstreckungsmaßnahmen abgewehrt werden.

 

Einspruchsverfahren

Die Führung eines Einspruchsverfahrens durch den Steuerberater ist in der Regel deutlich effektiver als durch den Mandanten selbst, denn der Berater besitzt die notwendige Erfahrung, um amtliche Argumentationen und Auskunftsersuche richtig einschätzen und darauf reagieren zu können. Ein bereits im Vorfeld gut vorbereitetes und mit den passenden fachlichen Argumenten untermauertes Einspruchsverfahren verhindert die behördliche Fehlinterpretation von Sachvorträgen.

 

Klageverfahren

Sollten außergerichtliche Maßnahmen dem Mandanten nicht im Sinne einer zutreffenden Steuerfestsetzung genutzt haben, steht unser Büro ggf. für eine bundesweite Prozeßführung vor den deutschen Finanzgerichten zur Verfügung. Spätestens auf dieser Stufe des Verfahrens ist eine fachliche Beratung sinnvoll - wenn nicht gar zwingend notwendig.


Neben der Erstellung der erforderlichen Schriftsätze und Anträge begleiten oder vertreten wir Sie in der mündlichen Verhandlung. Zudem befreit Sie eine prozessuale Vertretung durch unser Büro von Fristkontrollen und vermeidet formale Mängel bei den recht hohen verfahrensrechtlichen Anforderungen.

 

Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

Selbst in den seltenen Fällen, in denen ein steuerlicher Rechtsstreit vor dem höchsten deutschen Finanzgericht endet, können und dürfen wir Ihre Interessen vertreten. Vor dem BFH besteht ein „Vertreterzwang“, da es sich formal und fachlich um die höchste Anforderungsstufe in einem finanzrechtlichen Verfahren handelt.

 

 

 

 

 

 

Britta Hempelmann
Am Großen Weserbogen 33
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